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Königreich Sachsen (1806 - 1918)from the Wikipedia | Read original article |
Wappen | Flagge | |
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Lage im Deutschen Reich | ||
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Landeshauptstadt | Dresden | |
Regierungsform | Monarchie | |
Staatsoberhaupt | König | |
Dynastie | Wettiner | |
Bestehen | 1806–1918 | |
Fläche | 14.993 km² | |
Einwohner | 4.806.661 (1910) | |
Bevölkerungsdichte | 320 Einwohner/km² | |
Entstanden aus | Kfstm. Sachsen | |
Aufgegangen in | Freistaat Sachsen | |
Stimmen im Bundesrat | 4 Stimmen | |
Kfz-Kennzeichen | I, II, III, IV, V | |
Karte | ||
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Das Königreich Sachsen entstand aus dem Kurfürstentum Sachsen und existierte von 1806 bis 1918. Es gehörte von 1806 bis 1815 dem Rheinbund und von 1815 bis 1866 dem Deutschen Bund an. Seit 1867 war es Mitglied des Norddeutschen Bundes und von 1871 bis 1918 des Deutschen Reiches. Die Hauptstadt war Dresden.
Das Königreich Sachsen entstand am 11. Dezember 1806 mit der Unterzeichnung des Posener Friedensvertrages zwischen Frankreich und Sachsen. Mit dem Frieden von Posen schied Sachsen aus dem Vierten Koalitionskrieg, nachdem die sächsisch-preußischen Truppen im Oktober 1806 von Napoleon bei Jena und Auerstedt vernichtend geschlagen worden waren und Preußen den sächsischen Verbündeten im Stich gelassen hatte. Im Posener Frieden musste das von Napoleon alsbald besetzte Sachsen dem Rheinbund beitreten (Art. 2) und verschiedene in Thüringen gelegene Gebiete abtreten (Art. 7), erhielt dafür aber als Entschädigung die preußische Enklave um Cottbus zugesagt (Art. 6) und wurde nach Bayern und Württemberg nun ebenfalls zum Königreich erhoben (Art. 3). Außerdem wurde in Sachsen das römisch-katholische dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis rechtlich gleichgestellt (Art. 5).
Am 20. Dezember 1806 erfolgte die Ausrufung des regierenden Kurfürsten Friedrich August des Gerechten zum König von Sachsen. Die Verkündung stieß auf kein besonderes Echo, vermutlich deshalb, weil der Königstitel seit mehr als einhundert Jahren in Sachsen geläufig war: Seit 1697 war Kurfürst August der Starke König von Polen, 1733 folgte ihm sein Sohn als König August III. auf dem polnischen Thron. Dessen Sohn, Kurfürst Friedrich Christian, regierte 1763 nur ein Vierteljahr lang und damit zu kurz, um in Polen zum König gewählt werden zu können. Friedrich August der Gerechte erklärte zwei Jahre nach seinem Regierungsantritt zunächst den Verzicht auf die polnische Krone (1765), wurde aber in der vom Sejm 1791 verabschiedeten Polnischen Verfassung zum Thronnachfolger bestimmt. Die Königswürde empfing Friedrich August gleichwohl erst Ende 1806 aus der Hand Napoleons und diesmal nun als sächsische Krone; wenige Monate danach wurde er allerdings auch als Herrscher in Polen eingesetzt.
Hervorgegangen ist das Königreich aus dem Kurfürstentum Sachsen, dessen um 1800 erreichter Gebietsstand hauptsächlich im Ergebnis der Übertragung der sächsischen Kurwürde an die wettinischen Markgrafen von Meißen 1423, dem Übergang der Kurwürde von den ernestinischen an die albertinischen Wettiner nach der Wittenberger Kapitulation 1547 sowie dem Zugewinn von Ober- und Niederlausitz im Prager Frieden 1635 resultierte.
Das Königreich umfasste Ende 1806
Als wichtige Punkte in der Geschichte des Königreiches gelten
1918 führte die Novemberrevolution zum Ende der Monarchie und am 9. November durch die Ausrufung durch Hermann Fleißner zum „Freistaat Sachsen“. Am 13. November dankte auch König Friedrich August III. auf Schloss Guteborn in Guteborn bei Ruhland ab. Sachsen verblieb im Anschluss als Gliedstaat innerhalb des Deutschen Reichs und begann wie dieses eine umfassende Verfassungsreform unter dem Ministerpräsidenten Richard Lipinski. Die republikanische Staatsform Sachsens wurde durch das vorläufige Grundgesetz vom Februar 1919 und endgültig durch die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920 festgesetzt. Sachsen war nun als Freistaat (Republik) ein Bundesstaat der Weimarer Republik.
Das große Wappen seit 7. Juni 1889 ist ein zweimal gespaltener und dreimal geteilter Schild mit gespaltenem Schildfuß.
Das Wappen zeigt im Schild
Im Schildfuß die Zeichen für Altenberg und Henneberg. Im goldgekrönten Herzschild (Feld 5 und 8) zeigt das Wappen die sächsische Raute. Die Helmzier steht für Vogtland, Thüringen, Sachsen, Meißen und Oberlausitz. Der Schild wird von je einem goldenen rotgezungten widersehenden Löwen an rechts und links gehalten. Der Schild ist vom Hausorden der Rautenkrone umhangen. Auf dem Band die Devise „Providentiae memor“ („Der Vorsehung eingedenk“). Ein purpurnes goldgekröntes Wappenzelt umgibt alles. Die Landesfarben sind Weiß-Grün.
Im ersten Jahrzehnt seines Bestehens blieb das Königreich Sachsen in die aus dem Mittelalter stammenden Ämter gegliedert, welche seit dem 16. Jahrhundert in sieben kursächsische Kreise (Erzgebirge, Kur, Leipzig, Meißen, Neustadt an der Orla, Thüringen, Vogtland) zusammengefasst waren. Daneben bestanden in den Markgrafschaften Ober- und Niederlausitz eigene Verwaltungsstrukturen; ebenso waren die an Kursachsen gefallenen Stiftsgebiete (Meißen, Merseburg, Naumburg-Zeitz) und Fürstentümer (Querfurt sowie die Harzgrafschaften Mansfeld und Stolberg) nicht „eingekreist“. (vgl. Liste der Kreise und sonstigen Gebiete Kursachsens)
Mit der „Generalinstruktion an die Kreis- und Amtshauptleute“ vom 22. Juni 1816 wurde die administrative Neugliederung des inzwischen wesentlich verkleinerten Königreiches herbeigeführt. Aus den bei Sachsen verbliebenen Landesteilen wurden innerhalb der sächsischen Erblande elf größere Amtshauptmannschaften gebildet, die als Unterabteilungen direkt der Meißner, Erzgebirgischen oder Leipziger Kreishauptmannschaft unterstellt waren. Der kleine Vogtländische Kreis wurde nicht weiter in Amtshauptmannschaften unterteilt. Daneben bestanden in der Markgrafschaft Oberlausitz eigene Verwaltungsstrukturen fort: Unter der Oberamtsregierung zu Budissin (= Bautzen) gliederte sich die Landesverwaltung hier zum einen in die „Vierstädte mit Dorfschaften“ (der Begriff „Vierstädte“ bezieht sich auf die im sächsisch gebliebenen Teil der Oberlausitz gelegenen Städte des alten Oberlausitzer Sechsstädtebundes: Budissin, Kamenz, Löbau, Zittau), zum anderen in den (oberlausitzischen) Landkreis.
1831 nach der Verabschiedung der Sächsischen Verfassung und der dadurch gegebenen staatsrechtlichen Vereinheitlichung des Königreiches wurde auch eine administrative Neugliederung des Staatsgebietes erforderlich. Mit Verordnung vom 6. April 1835 wurden deshalb die in den alten Erblanden bestehenden Kreishauptmannschaften und in der Oberlausitz die Oberamtsregierung aufgehoben. Stattdessen wurden vier Kreisdirektionen errichtet, die ihren Sitz in Budissin/Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau hatten. Die Kreisdirektion Dresden zählte zunächst fünf, ab 1838 vier Amtshauptmannschaften und umfasste hauptsächlich den bisherigen Meißnischen Kreis, griff nun aber auch auf das Osterzgebirge aus. Die Kreisdirektion Zwickau wurde aus den vormaligen Kreisen Erzgebirge (einschließlich Herrschaft Schönburg) und Vogtland gebildet und zählte fünf Amtshauptmannschaften. Die Kreisdirektion Leipzig zählte zunächst drei, ab 1838 vier Amtshauptmannschaften und umfasste neben dem bisherigen Leipziger Kreis auch kleinere Gebiete des ehemals östlich anstoßenden Meißnischen Kreises. Die Kreisdirektion Budissin/Bautzen umfasste den oberlausitzischen Landesteil sowie im Westen einige zuletzt zum Meißnischen Kreis gehörigen stiftsmeißnischen Gebiete. Sie wurde erst 1838 in zwei Amtshauptmannschaften (Budissin/Bautzen, Zittau) untergliedert.
Seit 1838 bestanden
Mit dem Organisationsgesetz vom 21. April 1873 wurde die Verwaltungsgliederung des Königreiches nochmals entscheidend umgestaltet. Die vier Kreisdirektionen wurden abgeschafft und stattdessen wieder Kreishauptmannschaften eingeführt. Gleichzeitig wurde die Zahl der Amtshauptmannschaften auf 25 erhöht. Die drei größten Städte des Königreiches, Leipzig, Dresden und Chemnitz, wurden bezirksfrei und unterstanden damit direkt der jeweiligen Kreishauptmannschaft. (Der hierfür heute gebräuchliche Terminus Stadtkreis stammt aus Preußen und wurde im Königreich Sachsen nicht verwendet.)
Die neu geschaffene Verwaltungsgliederung trat erst mit Wirkung zum 15. Oktober 1874 in Kraft. Ihre Bedeutung bestand auch darin, dass erst jetzt die volle Trennung zwischen Justiz und Verwaltung im Königreich erfolgte und die Amtshauptmannschaften dadurch echte Untere Verwaltungsbehörden wurden. 1878 wurde in der Kreishauptmannschaft Zwickau aus der Herrschaft Schönburg die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet. Die Amtshauptmannschaft Dresden wurde 1880 in die Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt getrennt (1924 zurückgenommen). Im Jahr 1900 wurde mit Chemnitz eine fünfte Kreishauptmannschaft geschaffen, die aus der Kreishauptmannschaft Zwickau abgetrennt wurde. Bis 1918 erhöhte sich die Zahl der Amtshauptmannschaften und der bezirksfreien Städte weiter.
Seit 1874 bestanden
Rang erhöht durch Napoleon → Königreiche: Bayern | Sachsen | Württemberg | Großherzogtümer: Baden | Hessen | Herzogtum: Nassau
Napoleonische Staaten → Königreiche: Westphalen | Großherzogtümer: Berg | Würzburg | Fürstentümer: Aschaffenburg (ab 1810 als Großherzogtum Frankfurt) | Von der Leyen | Regensburg (bis 1810)
Unverändert → Herzogtümer: Anhalt-Bernburg | Anhalt-Dessau | Anhalt-Köthen | Arenberg-Meppen | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Sachsen-Coburg-Saalfeld | Sachsen-Gotha-Altenburg | Sachsen-Hildburghausen | Sachsen-Meiningen | Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach (seit 1741 Personalunion, ab 1809 Realunion), Sachsen-Weimar-Eisenach | Fürstentümer: Hohenzollern-Hechingen | Hohenzollern-Sigmaringen | Isenburg-Birstein | Liechtenstein | Lippe | Reuß-Ebersdorf | Reuß-Greiz | Reuß-Lobenstein | Reuß-Schleiz | Salm-Kyrburg | Salm-Salm | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck
Preußen (ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten:
Anhalt-Bernburg (1834–1863),
Anhalt-Dessau (1834–1863),
Anhalt-Köthen (1834–1847),
Anhalt (ab 1863),
Waldeck (ab 1834),
Lippe (ab 1841),
Lauenburg (1865–1876),
Schleswig-Holstein (ab 1867)) |
Hessen-Darmstadt (ab 1834) |
Hessen-Kassel (1834–1866) |
Hessen-Homburg (1835–1866) |
Bayern (ab 1834) |
Württemberg (ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten:
Hohenzollern-Hechingen (1834–1850),
Hohenzollern-Sigmaringen) (1834–1850) |
Sachsen (ab 1834) | Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten (ab 1834) (mit den zugehörigen Gebieten:
Sachsen-Weimar-Eisenach (ab 1834),
Sachsen-Altenburg (ab 1834),
Sachsen-Meiningen (ab 1834),
Sachsen-Coburg und Gotha (ab 1834),
Schwarzburg-Rudolstadt (ab 1834),
Schwarzburg-Sondershausen (ab 1834),
Reuß-Greiz (ab 1834),
Reuß jüngerer Linie (ab 1848),
Reuß-Schleiz (1834–1848),
Reuß-Lobenstein und Ebersdorf (1834–1848) |
Baden (ab 1835) |
Nassau (1835–1866) |
Frankfurt (1836–1866) |
Braunschweig (ab 1841) |
Luxemburg (ab 1842) |
Hannover (1854–1866) (mit den zugehörigen Gebieten:
Schaumburg-Lippe (ab 1854)) |
Oldenburg (ab 1854) |
Hamburg (ab 1888) |
Bremen (ab 1888) |
Lübeck (ab 1868) |
Elsaß-Lothringen (ab 1871) |
Mecklenburg-Strelitz (ab 1867) |
Mecklenburg-Schwerin (ab 1867)
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