Israel/Palästina (Britische Regierung). Bronzemünze im Wert von 20 Mils. Prägejahr: 1942 Referenz: KM-5a. Nennwert: 20 Mils Gewicht: 11,17 g Material: Bronze Durchmesser: 30 mm Das Britische Mandat für Palästina, auch bekannt als Palästinamandat und Britisches Mandat von Palästina, war ein Rechtsausschuss für die Verwaltung Palästinas, dessen Entwurf am 24. Juli 1922 vom Rat des Völkerbundes offiziell bestätigt wurde und am 26. September 1923 in Kraft trat. Das Dokument basierte auf den in Artikel 22 des Entwurfs des Völkerbundspakts und der San-Remo-Resolution vom 25. April 1920 der wichtigsten alliierten und assoziierten Mächte nach dem Ersten Weltkrieg enthaltenen Grundsätzen. Das Mandat formalisierte die britische Herrschaft im südlichen Teil des Osmanischen Syriens von 1923 bis 1948. Mit Zustimmung des Völkerbundes am 16. September 1922 teilte Großbritannien das Mandatsgebiet in zwei Verwaltungsgebiete auf: Palästina unter direkter britischer Herrschaft und das autonome Transjordanien unter der Herrschaft der Haschemitenfamilie aus dem Hedschas, Saudi-Arabien, gemäß dem McMahon-Versprechen von 1915. Transjordanien war von den Mandatsbestimmungen bezüglich der jüdischen Nationalheimat ausgenommen. In der Präambel des Mandats heißt es:
Die wichtigsten alliierten Mächte haben sich außerdem darauf geeinigt, dass das Mandatsgebiet für die Umsetzung der Erklärung verantwortlich sein soll, die ursprünglich am 2. November 1917 von der Regierung Seiner Britischen Majestät abgegeben und von den genannten Mächten angenommen wurde und die sich für die Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina einsetzt. Dabei gilt als klar, dass nichts unternommen werden darf, was die bürgerlichen und religiösen Rechte der bestehenden nichtjüdischen Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte und den politischen Status der Juden in irgendeinem anderen Land beeinträchtigen könnte.
Das formelle Ziel des Völkerbundmandats bestand darin, Teile des untergegangenen Osmanischen Reichs, das seit dem 16. Jahrhundert den Nahen Osten beherrschte, so lange zu verwalten, „bis sie in der Lage sind, allein zu bestehen“.