Sachsen, Friedrich August II. Silbermünze zu 2 Talern (3½ Gulden). Prägejahr: 1851 Prägeort: Dresden Referenz: KM-1149. Auflage: 246.000 Stück. Nennwert: 2 Taler (3½ Gulden) Münzmeister: Gustav Theodor Fischer (F) Material: Silber (.900) Durchmesser: 41 mm Gewicht: 37 g Vorderseite: Kopf von Friedrich August II. rechts. Initiale des Münzmeisters (F) darunter. Legende: FRIEDDRICH AUGUST VGG KOENIG V. SACHSEN Rückseite: Gekröntes Wappen von Sachsen. Datum (1851) unten in Querreihenfolge aufgeteilt. Legende: 2 THALER VII EINE – F. MARK 3½ GULDEN * VEREINS 18-51 MÜNZE * Friedrich August II. (vollständiger Name: Frederick Augustus Albert Maria Clemens Joseph Vincenz Aloys Nepomuk Johann Baptista Nikolaus Raphael Peter Xavier Franz de Paula Venantius Felix) (deutsch: Friedrich August II., Dresden, 18. Mai 1797 – Brennbüchel, Karrösten, Tirol, 9. August 1854) war König von Sachsen und Mitglied des Hauses Wettin. Er war der älteste Sohn von Maximilian, Prinz von Sachsen – dem jüngeren Sohn des Kurfürsten Friedrich Christian von Sachsen – und dessen erster Frau Caroline von Bourbon, Prinzessin von Parma. Von seiner Geburt an war klar, dass Friedrich August eines Tages König von Sachsen werden würde. Sein Vater war der einzige Sohn des Kurfürsten Friedrich Christian von Sachsen, der männliche Nachkommen hinterließ. Als König Friedrich August I. starb (1827) und Anton ihm als König nachfolgte, wurde Friedrich August der zweite in der Thronfolge, nur sein Vater Maximilian war ihm voraus. Er war Offizier in den Befreiungskriegen. An militärischen Angelegenheiten interessierte er sich jedoch kaum. Die Julirevolution 1830 in Frankreich markierte den Beginn der Unruhen in Sachsen im Herbst dieses Jahres. Das Volk forderte eine Änderung der Verfassung und verlangte, dass ein junger Regent des Königreichs die Regierung mit König Anton teilte. Am 1. September verzichtete Prinz Maximilian auf seine Thronfolge zugunsten seines Sohnes Friedrich August, der zum Prinz-Mitregenten von Sachsen ernannt wurde. Am 2. Februar 1832 verlieh Friedrich August den Städten die freie Autonomie. Außerdem wurden die Bauern durch ein Edikt vom 17. März desselben Jahres von der Fronarbeit und der erblichen Unterwerfung befreit. Am 6. Juni 1836 starb König Anton und Friedrich August wurde sein Nachfolger als König. Als intelligenter Mann war er schnell beim Volk beliebt, wie schon seit seiner Regentschaft. Politische Fragen löste der neue König nur noch aus reinem Pflichtgefühl. Meistens überließ er diese Dinge lieber seinen Ministern. Eine einheitliche Gerichtsbarkeit für Sachsen schuf das Strafgesetzbuch von 1836. Während der revolutionären Unruhen von 1848 (Märzrevolution) ernannte er liberale Minister in die Regierung, hob die Zensur auf und erließ ein liberales Wahlgesetz. Später änderte sich seine Haltung. Am 28. April löste Friedrich August II. den Landtag auf. 1849 musste Friedrich August auf die Festung Königstein fliehen. Der Maiaufstand wurde von sächsischen und preußischen Truppen niedergeschlagen und Friedrich konnte schon nach wenigen Tagen zurückkehren. Auf einer Reise in Tirol verunglückte er in Brennbüchel, als er vor einem Pferd fiel, das ihm auf den Kopf trat. Am 8. August 1854 starb er im Gasthof Neuner. Er wurde am 16. August in der Katholischen Hofkirche zu Dresden beigesetzt. Zu seinem Andenken ließ die Königinwitwe Maria am Unfallort eine Königskapelle errichten, die ein Jahr später geweiht wurde. Friedrich August heiratete am 26. September 1819 in Wien (durch einen Stellvertreter) und am 7. Oktober 1819 in Dresden (persönlich) in erster Ehe Erzherzogin Maria Karoline von Österreich (Maria Karoline Ferdinande Theresia Josephine Demetria), Tochter von Kaiser Franz I. von Österreich. Sie hatten keine Kinder. In Dresden heiratete Friedrich August am 24. April 1833 in zweiter Ehe Prinzessin Maria von Bayern (Maria Anna Leopoldine Elisabeth Wilhelmine), Tochter von König Maximilian I. von Bayern. Wie seine erste Ehe blieb auch diese kinderlos. Da Friedrich August keine Nachkommen hatte, folgte ihm nach seinem Tod sein jüngerer Bruder Johann nach.