1910, Sachsen-Weimar-Eisenach. Silberne 3-Mark-Gedenkmünze „Hochzeit“. Prägejahr: 1910 Referenz: KM-176. Prägeort: Berlin (A) Nennwert: 3 Mark – Hochzeitsgedenkmünze Material: Silber (.900) Gewicht: 16,66 g Durchmesser: 33 mm Vorderseite: Gemeinsame Büsten von Wilhelm Ernst und Feodora als Großherzog und Herzogin von Sachsen-Weimar-Eisenach. Legende: WILHELM ERNST-FEODORA GROSSHERZOG VND GROSZHERZOGIN VON SACHSEN. I. AI. Rückseite: Krone des Deutschen Reichs über dem heraldischen Adler von Deutschland mit preußischem Schild auf der Brust und Sternorden. Legende: DEUTSCHES REICH 1910 * DREI MARK * Wilhelm Ernst Karl Alexander Friedrich Heinrich Bernhard Albert Georg Hermann (10. Juni 1876 – 24. April 1923) war der letzte Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach. Er wurde in Weimar als ältester Sohn von Karl August von Sachsen-Weimar-Eisenach, dem Erben des Großherzogs, und seiner Frau Prinzessin Pauline von Sachsen-Weimar-Eisenach geboren. Er folgte seinem Großvater Karl Alexander am 5. Januar 1901 als Großherzog, da sein Vater vor ihm verstorben war. Sein Erbe war ein entfernter Cousin, Prinz Hermann von Sachsen-Weimar-Eisenach, bis er 1909 enterbt wurde. Hermanns jüngerer Bruder war anschließend mutmaßlicher Erbe des Herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach bis zur Geburt von Wilhelm Ernsts ältestem Sohn. Wilhelm Ernst schuf das neue Stadtzentrum von Weimar unter der Leitung von Hans Olde, Henry van de Velde und Adolf Brütt. Außerdem ließ er die Universität Jena von Theodor Fischer wieder aufbauen und rekonstruierte Weimars berühmte Theater. Zu den Verbesserungen der Stadt gehörte eine Marmorstatue seines Vorgängers Charles Alexander, die 1911 fertiggestellt wurde. Sie wurde in eine von Brütt entworfene Kulisse gestellt. Die Platzierung der Kulisse sollte die „Altstadt“ von dem neu gebauten Gebiet unterscheiden. Ein Denkmalschutzgesetz für die „Altstadt“ verbot ihr den „Jugendstil“, der im neuen Gebiet verwendet wurde. Nach der niederländischen Verfassung war Wilhelm Ernst (als Enkel von Prinzessin Sophie der Niederlande) nach Königin Wilhelmina der Thronfolger der Niederlande. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts befürchteten die Niederländer eine mögliche deutsche Einflussnahme oder gar Annexion der Niederlande. Um dies zu verhindern, versuchten einige Juristen, die Verfassung zu ändern, um Wilhelm Ernst von der Thronfolge auszuschließen. Ein anderer Weg war jedoch dieser: Er oder seine Nachkommen – wenn Wilhelmina kinderlos sterben würde – müssten zwischen dem niederländischen und dem Weimarer Thron wählen. Die Geburt von Wilhelminas Tochter Juliana im Jahr 1909 verringerte die Chance für jedes Mitglied des Hauses Wettin (Zweig Sachsen-Weimar-Eisenach), den niederländischen Thron zu erben. Mit der Verfassungsänderung von 1922, die das Erbrecht auf die Nachkommen Wilhelminas beschränkte, verschwand diese Möglichkeit vollständig. Am 9. November 1918 wurde Wilhelm Ernst – wie auch die übrigen deutschen Monarchen nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg – zur Abdankung gezwungen. Er musste seinen Thron und alle seine Ländereien aufgeben und floh mit seiner Familie auf das Familienanwesen in Schlesien, wo er vier Jahre später starb. Trotz all seiner Arbeit für Weimar während seiner Regierungszeit war Wilhelm Ernst ein verhasster Herrscher. Dies galt auch für sein Privatleben, wo er als Sadist bekannt war; am Tag seiner Abdankung wurde er als „unpopulärster Prinz in ganz Deutschland“ bezeichnet.